27. Mai 2020
Ratgeber Einkommensteuererklärung
Lohnsteuer-Abc 2021
Für viele ist die Steuererklärung eine mühselige Arbeit. Der DGB-Ratgeber„Lohnsteuer-Grundbegriffe 2021“ informiert über steuerliche Vergünstigungen und gibt nützliche Tipps und Hilfen zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung.

Der langjährig bewährte Ratgeber des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen.

So haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften darauf hingewirkt, dass die steuerlich Regelungen zum Homeoffice entfristet wurde. Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, können im Steuerjahr hierfür eine Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1260 Euro jährlich (dies entspricht 210 Arbeitstagen) steuerlich geltend machen.

Auch die von den Gewerkschaften geforderte Anhebung des Grundsteuerfreibetrags wurde vom Gesetzgeber umgesetz: Im Steuerjahr 2023 ist die Werbungskostenpauschale auf 1230 Euro und der Grundsteuerfreibetrag auf 10 908 Euro für Ledige und auf 21 816 Euro für Ehepaare gestiegen.

Fristen zur Abgabe von Steuererklärung 2023
Die Einkommensteuererklärung für 2023 muss bis spätestens 2. September 2024 beim Finanzamt eingegangen sein. Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2023 bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Steuererklärung 2022 kann noch bis 31. Juli 2024 eingereicht werden
Wer seine Einkommensteuererklärung für 2022 noch nicht abgegeben hat, kann sie noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen, allerdings nur, wenn sie durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.

Ratgeber zum Herunterladen

Die „Lohnsteuer Grundbegriffe 2024“ des DGB sind nicht nur ein gut verständliches Nachschlagewerk, um sich über die zahlreichen Begriffe des Lohnsteuerrechts kundig zu machen. Dank anschaulicher Beispiele bieten sie auch praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der eigenen Steuererklärung. Einen hohen Gebrauchswert erhält der Ratgeber schließlich durch eine Reihe von gut zu überschauenden tabellarischen Darstellungen.

Die Broschüre gibt nur noch als PDF zum Herunterladen. Die Handhabung als digitales Nachschlagewerk ist nun deutlich einfacher: Sowohl vom Inhaltsverzeichnis wie auch aus dem Register heraus kann man nun direkt zum gesuchten Begriff auf der entsprechenden Seite springen und vermeidet so das Scrollen durch das Dokument.


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